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Barrierefreies Wohnen mit maximalem Komfort

Sie möchten Ihr Zuhause altersgerecht umbauen oder planen einen rollstuhlgerechten Neubau? Wir zeigen, worauf es bei barrierefreien Bauelementen ankommt.

Barrierefreie Fenster & Türen

Barrierefrei planen – so geht's!

Barrierefreies Bauen und Wohnen wird immer wichtiger. Aktuell leben 7,6 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnen wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter ansteigen. Grund genug, die eigenen vier Wände alters- bzw. rollstuhlgerecht umzubauen oder beim Neubau bereits in der Planungsphase erste Maßnahmen hin zum barrierefreien Wohnen zu ergreifen.

Türen ohne Schwellen oder gut zu erreichende Griffe können Menschen, die in Ihrer Kraft und Bewegung eingeschränkt sind, das Leben sehr viel leichter machen. Mit bodentiefen Fenstern erhalten auch Rollstuhlfahrer einen guten Blick nach draußen. Bei der Planung von Barrierefreiheit geht es außerdem auch immer um die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Personen: Kinder, Senioren, sehbehinderte oder gehbehinderte Menschen haben ganz unterschiedliche Anforderungen an ein barrierefreies Wohnen. Die folgenden Aspekte sollten Sie bei Ihrer Planung daher beachten:

1. Höhe von Türschwellen

Hohe Türschwellen lassen sich mit einem Rollstuhl nur schwer überwinden.

2. Durchgangsbreiten

Zu schmale Eingangs- und Innentüren machen Ihre Wohnung für Rollstuhlfahrer unzugänglich.

3. Griffhöhen

Fenstergriffe sollten auf einer Höhe angebracht sein, die sich auch aus einer sitzenden Position erreichen lässt.

4. Bedienbarkeit

Die Bedienung von Fenstern, Türen oder Sonnenschutz sollte ohne viel Kraftaufwand möglich sein.

5. Brüstungshöhen

Bodentiefe Fenster mit niedrigen Brüstungshöhen bieten Rollstuhlfahrern besseren Ausblick.

Welche Richtlinien eine Immobilie einhalten muss, um noch als barrierefrei zu gelten, erklären wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch. Darüber hinaus geben wir Auskunft zu KfW-Zuschüssen und Darlehen beim Bau barrierefreier Wohnungen.

Wann gelten Fenster und Türen als barrierefrei?

Grundsätzlich gelten Innentüren als barrierefrei, wenn sie ausreichend breit und schwellenlos gestaltet sind. Dabei gibt es Mindestdurchgangsbreiten, die in der Norm zum barrierefreien Bauen verankert sind. Eine lichte Breite von 90 cm sollte gewährleistet sein. Die lichte Breite bezeichnet dabei die tatsächliche Durchgangsbreite zwischen der Zarge. Die Laibungstiefe, also die Tiefe zwischen dem eingebauten Tür- oder Fensterrahmen und der Wand, sollte nicht größer als 25 cm sein, da die Bedienung vom Rollstuhl aus sonst beeinträchtigt wird. Auch die Griffhöhe sollte bei nicht mehr als 85 cm liegen, um eine einfache Bedienung zu gewährleisten.

Zu guter Letzt sollten sich Fenster und Türen auch mit geringem Kraftaufwand öffnen lassen. Das betrifft sowohl die  Griffe als auch den Öffnungsvorgang. Je größer bzw. schwerer die Fenster und Türen, desto höher wird der Aufwand, diese zu bedienen. Daher macht es oft auch Sinn, auf Schließlösungen via Knopfdruck oder Smart Home Systeme zurückzugreifen, da diese eine enorme Erleichterung für Menschen mit Behinderung darstellen.

Jedes Bauelement stellt unterschiedliche Anforderungen

Nicht nur Fenster und Türen sind bei einer barrierefreien Planung zu berücksichtigen. Beim Antrieb von Sonnenschutz-Elementen sind elektrisch betriebene Steuerungen eine leicht zugängliche Lösung. Eine Funk-Fernbedienung hilft außerdem dabei, jederzeit ganz unkompliziert die gewünschte Position anzufahren.

Auch die Bedienung von Rollläden mit einem Gurtwickler kann je nach Größe und benötigter Zugkraft sehr kräftezehrend sein. Daher ist die Umrüstung auf eine Motorsteuerung eine sinnvolle Option für mehr Barrierefreiheit.

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